Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407080022
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Belüftungssituation von Pelletlagerstätten in §1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen als überprüfungspflichtig aufnehmen
Der DEPV fordert, die Belüftungssituation von Pelletlagerstätten in §1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen i.R. der Überprüfung von Holzpelletlagerstätten gemäß VDI 3464 Blatt 1 als überprüfungspflichtig aufzunehmen. Bei normkonformer Belüftung und Beachtung der Sicherheitshinweise geht von gelagerten Pellets keine Gesundheitsgefahr aus - auch nicht in Bezug auf Kohelnstoffmonoxid (CO). Vor allem Altanlagen sollten von den Schornsteinfegern überprüft werden.
Bereitgestellt von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) (R002566)
am
08.07.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung Datum des Referentenentwurfs: 06.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG hierzu]
- Handwerk [alle SG hierzu]
- Immissionsschutz [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]
- Wohnen [alle SG hierzu]