Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407080022 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Belüftungssituation von Pelletlagerstätten in §1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen als überprüfungspflichtig aufnehmen

Der DEPV fordert, die Belüftungssituation von Pelletlagerstätten in §1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen i.R. der Überprüfung von Holzpelletlagerstätten gemäß VDI 3464 Blatt 1 als überprüfungspflichtig aufzunehmen. Bei normkonformer Belüftung und Beachtung der Sicherheitshinweise geht von gelagerten Pellets keine Gesundheitsgefahr aus - auch nicht in Bezug auf Kohelnstoffmonoxid (CO). Vor allem Altanlagen sollten von den Schornsteinfegern überprüft werden.

Bereitgestellt von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) (R002566) am 08.07.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 05.07.2024 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung Datum des Referentenentwurfs: 06.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern