Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Belüftungssituation von Pelletlagerstätten in §1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen als überprüfungspflichtig aufnehmen

Angegeben von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) (R002566) am 08.07.2024

Beschreibung:
Der DEPV fordert, die Belüftungssituation von Pelletlagerstätten in §1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen i.R. der Überprüfung von Holzpelletlagerstätten gemäß VDI 3464 Blatt 1 als überprüfungspflichtig aufzunehmen. Bei normkonformer Belüftung und Beachtung der Sicherheitshinweise geht von gelagerten Pellets keine Gesundheitsgefahr aus - auch nicht in Bezug auf Kohelnstoffmonoxid (CO). Vor allem Altanlagen sollten von den Schornsteinfegern überprüft werden.

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Dritte Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung Datum des Referentenentwurfs: 06.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (5)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407080022 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 05.07.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

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