Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407080016 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Tiergesundheitsrechtliches Bußgeldgesetz -Differenzierung der Bußgeldhöhe wünschenswert, anstatt einen einheitlichen Bußgeldrahmen von 30.000 €

Grundsätzlich befürworten die Bundestierärztekammer und der Bundesverband der beamteten Tierärzte den vorgelegten Gesetzesentwurf. Unbefriedigend ist jedoch, dass bei weitem nicht jedes sanktionswürdige Fehlverhalten in dem Entwurf abgebildet wird, wie z. B. Verstöße gegen die Artikel 10, 11, 12, 24, 25 und 66 der Verordnung (EU) 2026/429. Darüber hinaus kann die angekündigte Zunahme der Übersichtlichkeit und Verwaltungsvereinfachung durch den vorgelegten Gesetzentwurf nicht festgestellt werden. Des weiteren wäre eine Differenzierung der Bußgeldhöhe wünschenswert, anstatt einen einheitlichen Bußgeldrahmen von 30.000 € vorzusehen.

Bereitgestellt von:
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern (R002781) am 08.07.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 04.07.2024 an:

    • Bundesregierung

Zu Regelungsentwurf

  1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
    Gesetz zur Durchsetzung tiergesundheitsrechtlicher und bestimmter kontrollrechtlicher Vorschriften der Europäischen Union und zur Änderung der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung Datum des Referentenentwurfs: 17.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

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