Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407040015 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Suizidpräventionsgesetz: Für eine Finanzierung von & ein Anrecht auf Beratung & für Qualitätsstandards.

Nach der Veröffentlichung einer nationalen Suizidpräventionsstrategie wurde die Einführung eines Suizidpräventionsgesetzes angekündigt. Die Interessensvertretung konzentriert sich auf die inhaltliche Ausgestaltung dieses Gesetzes. Ziel ist es, dass das Gesetz nicht nur Regelungen zur Suizidprävention festlegt, sondern auch die Finanzierung von Beratungsangeboten durch die öffentliche Hand sicherstellt. Diese Angebote sollen gezielt im Bereich der Suizidprävention tätig sein. Zudem wird gefordert, ein gesetzliches Anrecht auf Beratungsangebote in der Suizidprävention zu verankern. Darüber hinaus sollen verbindliche Qualitätsstandards für solche Beratungsangebote festgelegt werden.

Bereitgestellt von:
Verena Holtz – VSocial (R006881) am 20.07.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (7)

Aufträge zu dieser Stellungnahme/diesem Gutachten (1)

  1. Auftrag

    Austausch mit dem Parlamentskreis Suizidprävention.

    Auftraggeber/-innen (1):

    Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
    Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt

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