Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407040015
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Suizidpräventionsgesetz: Für eine Finanzierung von & ein Anrecht auf Beratung & für Qualitätsstandards.
Nach der Veröffentlichung einer nationalen Suizidpräventionsstrategie wurde die Einführung eines Suizidpräventionsgesetzes angekündigt. Die Interessensvertretung konzentriert sich auf die inhaltliche Ausgestaltung dieses Gesetzes. Ziel ist es, dass das Gesetz nicht nur Regelungen zur Suizidprävention festlegt, sondern auch die Finanzierung von Beratungsangeboten durch die öffentliche Hand sicherstellt. Diese Angebote sollen gezielt im Bereich der Suizidprävention tätig sein. Zudem wird gefordert, ein gesetzliches Anrecht auf Beratungsangebote in der Suizidprävention zu verankern. Darüber hinaus sollen verbindliche Qualitätsstandards für solche Beratungsangebote festgelegt werden.
Bereitgestellt von:
Verena Holtz – VSocial (R006881)
am
20.07.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
- Gesundheitsförderung [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle SG hierzu]
- Unfallversicherung [alle SG hierzu]
- Suizidprävention
-
Auftrag
Austausch mit dem Parlamentskreis Suizidprävention.
Auftraggeber/-innen (1):
Eingesetzte Personen bzw. Unterauftragnehmer/-innen:
Der Auftrag zur Interessenvertretung wird selbst ausgeführt -