Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407030013 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Errichtung eines Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM)

Die Bundesärztekammer sieht bei dem Gesetzesvorhaben Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der inhaltlich-organisatorischen Ausgestaltung des neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (kurz: BIPAM). Insbesondere werden die geplante Umstrukturierung des Robert Koch-Instituts (RKI) sowie die neuen Aufgabenzuschnitte in übertragbare und nicht-übertragbare Krankheiten von RKI und künftigen BIPAM von der Bundesärztekammer als nicht zielführend kritisiert. Ferner sieht die Bundesärztekammer hinsichtlich der geplanten Zurverfügungstellung von finanziellen Ressourcen, die ausschließlich für Sachkosten jedoch nicht für Personalkosten vorgesehen werden, entsprechenden Nachbesserungsbedarf für das Vorhaben, ein neues Bundesinstitut errichten zu wollen.

Bereitgestellt von:
Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern (R002002) am 05.07.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 03.07.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Referentenentwurf:
    Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.06.2024 Federführendes Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (6)

Betroffene Bundesgesetze (3)

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