Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2407030010 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Gebärdensprachdolmetschen (GSD) soll Teil des Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG) werden

Obwohl im GDolmG nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird das Gebärdensprachdolmetschen (GSD) nicht als Teil desselben verstanden; daher soll das GSD explizit an allen relevanten Stellen im GDolmG mit aufgeführt werden.

Bereitgestellt von:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) (R003523) am 03.07.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 03.07.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (17)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Nach oben blättern