Regelungsvorhaben

Gebärdensprachdolmetschen (GSD) soll Teil des Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG) werden

Angegeben von:
Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) (R003523) am 14.06.2024

Beschreibung:
Obwohl im GDolmG nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird das Gebärdensprachdolmetschen (GSD) nicht als Teil desselben verstanden; daher soll das GSD explizit an allen relevanten Stellen im GDolmG mit aufgeführt werden.

Betroffene Interessenbereiche (17)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2407030010 (PDF, 1 Seite)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 03.07.2024 an:

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