Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406280172
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Positionspapier und Stellungnahme zur Umsetzung von 'Nutzen statt Abregeln' gemäß §13k EnWG (Umsetzungsfragen Herkunftsnachweise)
Gemäß §13k EnWG obliegt den Übertragungsnetzbetreibern die Vorlage eines Umsetzungskonzepts zur Ausgestaltung der Regelung, um sonst engpassbedingt abgeschaltete Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien Anlagen, durch Hinzuschaltung von Verbrauchern zu nutzen. Bei der praktischen Ausgestaltung des Instruments sind aus Sicht von EFET Deutschland einige Punkte zu beachten, um die positiven Effekte des Instruments zu stärken und mögliche negative Nebeneffekte oder gar Mehrkosten auszuschließen. Nutzen statt Abregeln sollte marktbasiert und technologieneutral ausgestaltet und Zusätzlichkeit in der Übergangsphase pragmatisch definiert werden. Zudem sollten keine Herkunftsnachweise für den nach § 13k genutzten Strom auszustellt werden.
Bereitgestellt von:
EFET Deutschland - Verband Deutscher Energiehändler (R003210)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Energienetze [alle SG hierzu]
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle SG hierzu]