Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406280082 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Reform der Notfallversorgung

Die DGKJP weist auf die Besonderheit von Notfällen im Bereich KJ aufgrund psychischer Störungen oder Probleme hin. Der Bereich ist sehr komplex. Die INZ nach § 123 sollten nicht dazu führen, dass funktionierende Strukturen im Bereich der KJPP entweder komplizierter werden oder zusätzliche Ressourcen, die auch aufgrund des Fachkräftemangels nicht verfügbar sind, benötigen. Etwa 30 % der stationären Behandlungsfälle der KJPP werden außerhalb von Praxisöffnungszeiten aufgenommen und können daher als "Notfälle" zählen. PIAs, die ebenfalls Notfallversorgung anbieten, sollten gestärkt werden. Die Einführung von Krisendiensten wird aufgrund von Ressourcenknappheit und der Gefahr von Doppelstrukturen kritisch gesehen. Wünschenswert wäre eine engere Verzahnung von Praxen, PIAs und Kliniken.

Bereitgestellt von:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) (R001135) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 27.06.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

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