Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Reform der Notfallversorgung

Angegeben von:
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e.V. (DGKJP) (R001135) am 28.06.2024

Beschreibung:
Die DGKJP weist auf die Besonderheit von Notfällen im Bereich KJ aufgrund psychischer Störungen oder Probleme hin. Der Bereich ist sehr komplex. Die INZ nach § 123 sollten nicht dazu führen, dass funktionierende Strukturen im Bereich der KJPP entweder komplizierter werden oder zusätzliche Ressourcen, die auch aufgrund des Fachkräftemangels nicht verfügbar sind, benötigen. Etwa 30 % der stationären Behandlungsfälle der KJPP werden außerhalb von Praxisöffnungszeiten aufgenommen und können daher als "Notfälle" zählen. PIAs, die ebenfalls Notfallversorgung anbieten, sollten gestärkt werden. Die Einführung von Krisendiensten wird aufgrund von Ressourcenknappheit und der Gefahr von Doppelstrukturen kritisch gesehen. Wünschenswert wäre eine engere Verzahnung von Praxen, PIAs und Kliniken.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundesrats-Drucksachennummer:
    BR-Drs. 379/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)
  2. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/13166 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu]

    Zuvor:
    Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)

Betroffene Interessenbereiche (2)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406280082 (PDF - 4 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 27.06.2024 an:

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