Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406270204
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Nützlingsverordnung im Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes
Eine Verordnung zur Verwendung von Nützlingen im Biologischen Pflanzenschutz sollte im Rahmen des PflSchG (§ 6 (1) 16) über ein einfaches Genehmigungsverfahren geregelt werden. Die Kernbestandteile wären dabei eine Positivliste mit etablierten und genehmigten Nützlingsarten, sowie eine Bewertung für das Inverkehrbringen nicht-etablierter Arten, auf der Basis wissenschaftlich begründeter Risiken. Darüber hinaus sollte in einer Verordnung die Kennzeichnung von Nützlings-Produkten geregelt werden.
Bereitgestellt von:
Dachverband der Hersteller biologischer Pflanzenschutzmittel Deutschland Österreich (IBMA DA) (R004476)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle SG dorthin]
-
-
- Land- und Forstwirtschaft [alle SG hierzu]