Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406270044
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Umwelt- und kreislauforientierte Änderung der EU-Altfahrzeuge-Verordnung (COM(2023) 451 final
Die Anforderungen, die die Kreislaufwirtschaft stellt, sollen stärker berücksichtigt werden. Bessere Rückverfolgbarkeits- und Kontrollmaßnahmen sollen die Zahl der illegal entsorgten Altfahrzeuge verringern. Verwertungsnachweise sollen auch auf elektronischem Weg übermittelt werden können. Der Anwendungsbereich soll auf neue Kategorien wie Motorräder etc. ausgeweitet werden. Verbraucher, die Halter oder Eigentümer von älteren Fahrzeugen oder von diesen stammenden Teilen sind, sollen keinen ungerechtfertigten Einschränkungen unterliegen. Die Verbraucher sollen nicht mit bürokratischen Hürden oder zusätzlichen Kosten belastet werden. Die Kriterien zur Einordnung als „Altfahrzeug“ sollen in der Verordnung und dessen Anhang präzisiert und entsprechend geändert werden.
Bereitgestellt von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) (R002184)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8303 (Vorgang) [alle SG hierzu]
über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente - (Eingangszeitraum: 19. Juni bis 18. August 2023) -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 493/23 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Entsorgung von Altfahrzeugen, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/858 und (EU) 2019/1020 und zur Aufhebung der Richtlinien 2000/53/EG und 2005/64/EG
- Immissionsschutz [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]