Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260256
(PDF - 6 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung LuftSiG
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Arbeitgeberhaftung für systematische Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Bundesregierung plant angesichts des vermehrten unbefugten Zutritts zu Luftsicherheitsbereichen eine Strafbewehrung. Der BDL begrüßt die geplante Strafbewehrung, lehnt jedoch eine Arbeitgeberhaftung bei Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ab. Darüber hinaus ist zu evaluieren, ob auch andersartige unbefugte Zutritte zur Luftseite, die zu vergleichbar signifikanten Störungen führen, zusätzlich im Gesetz erfasst werden können.
Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (R002929)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle SG hierzu]
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle SG hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle SG hierzu]
- Terrorismusbekämpfung [alle SG hierzu]