Regelungsvorhaben
Änderung LuftSiG
Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (R002929)
am
28.06.2024
Beschreibung:
Die Bundesregierung plant die Einführung einer Arbeitgeberhaftung für systematische Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung. Die Bundesregierung plant angesichts des vermehrten unbefugten Zutritts zu Luftsicherheitsbereichen eine Strafbewehrung. Der BDL begrüßt die geplante Strafbewehrung, lehnt jedoch eine Arbeitgeberhaftung bei Falschangaben bei der Beantragung einer Zuverlässigkeitsüberprüfung ab. Darüber hinaus ist zu evaluieren, ob auch andersartige unbefugte Zutritte zur Luftseite, die zu vergleichbar signifikanten Störungen führen, zusätzlich im Gesetz erfasst werden können.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf zum Gesetz zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu]
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu]
- Digitalisierung [alle RV hierzu]
- Kommunikations- und Informationstechnik [alle RV hierzu]
- Parlamentarisches Verfahren [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
- Terrorismusbekämpfung [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 02.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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