Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260163
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verlängerung der Anwendung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Verlängerung der Anwendung des KWK-Gesetzes über 2026 hinaus. Neben der BEW stellt das KWKG die zweite Fördersäule für die Fernwärme dar. Als umlagebasierter Finanzierungsmechanismus, ermöglicht das KWKG die Transformation der Fernwärme, ohne Haushaltsmittel zu beanspruchen. Allerdings sind die einzelnen Förderinstrumente für KWK-Anlagen, Wärmenetze und -speicher aufgrund eines beihilferechtlichen Vorbehalts der EUKommission bis zum 31.12.2026 begrenzt. Im ersten Schritt muss daher kurzfristig eine Verlängerung des Gesetzes bis zum 31.12.2029 auf den Weg gebracht werden; im zweiten Schritt ist das Gesetz inhaltlich weiterzuentwickeln.
Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13615 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes
- Allgemeine Energiepolitik [alle SG hierzu]
- Fossile Energien [alle SG hierzu]