Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260149
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Überfrachtung der Schlichtung bei Umsetzung der Richtlinie zur außergerichtlichen Streitbeilegung
Die Grenzen zwischen internen Beschwerdemechanismen, Schlichtung, Verbraucherberatung und weiterer Rechtsdurchsetzung dürfen nicht verwischt werden. Schlichtung darf nicht überfrachtet werden.
Bereitgestellt von:
VKU - Verband kommunaler Unternehmen e.V. (R000098)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 21.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Verbraucherschutz [alle SG hierzu]