Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406260121 (PDF - 11 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung der TA Lärm

Die Werte der TA-Lärm sollen angepasst werden, um das innerstädtische Wohnen nicht nur ausnahmesweise zu ermöglichen. Bisher ist das nur ausnahmesweise möglich. Die Lärmwerte dürfen jedoch nicht dazu führen, dass die hochrangig zentralen Funktionen (diese sind typischerweise in Innenstädten verstandortet) durch die "heranrückende Wohnbebauung herausgeklägt werden können. Einsatz für praxisgerechte Lärmwerte zur nachhaltigen Innenstadtentwicklung.

Bereitgestellt von:
Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. (R000479) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 21.06.2024 an:

    • Bundesregierung

      • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]

  • Versendet am 26.06.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (1)

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