Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406250107
(PDF - 11 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Gewährleistung der vollen Zulagen bei Riesterverträgen
Der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für die Beiträge in Riesterverträge beträgt aktuell 2.100 EUR. Die Höhe der Förderung hängt von den eingezahlten Beiträgen ab. Werden weniger als 4 % des Bruttoeinkommens des Vorjahres in den Riestervertrag einbezahlt, erhält der Steuerpflichtige nicht die vollen Zulagen. Mit dem aktuellen Höchstbetrag bzgl. des Sonderausgabenabzugs können viele Arbeitnehmer nicht die erwarteten 4 % des Vorjahresverdienstes steuerfrei einzahlen. Maßnahmen zu Verbesserung der Förderung können sein: Dynamische Anpassung der Grundzulage und des Sonderausgabenabzugshöchstbetrags an die Einkommensentwicklung oder Anhebung des Sonderausgabenabzugs auf 4 % der BBG, damit der erwartete Altersvorsorgebeitrag von 4 % des Jahresverdienstes steuerfrei sein kann.
Bereitgestellt von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
25.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle SG hierzu]