Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406250072
(PDF - 11 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Schriftformerfordernis in § 6a und § 4d EStG in Textform umwandeln
§ 4d Abs. 1 Nr. 1 lit.b S. 2 und 5 EStG und § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG verlangen nach ihrem Wortlaut jeweils die Schriftform der Versorgungszusage. § 6a EStG verlangt daneben weitergehend schriftliche Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten künftigen Leistungen. Es wird vorgeschlagen, in Analogie zum Schreiben von Dr. Buschmann vom 21.03.2024, welches nun im Rahmen des Nachweisgesetzes die Textform statt der Schriftform für ausreichend erachtet, auch in diesen Fällen die Textform genügen zu lassen. Darüber möchte der Fachausschuss Steuerrecht der aba bei einem Präsenztermin mit dem BMF sprechen.
Bereitgestellt von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407)
am
25.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Rente/Alterssicherung [alle SG hierzu]