Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406250058
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Suizdihilfe weiterhin ermöglichen
Wir setzen uns dafür ein, dass das Grundrecht auf Suizidhilfe (auch: „Sterbehilfe” oder „Freitodbegleitung”) nicht erneut durch den Gesetzgeber kriminalisiert oder eingeschränkt wird, nachdem das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB im Februar als nichtig erklärt und aus dem Strafgesetzbuch gestrichen hat.
Bereitgestellt von:
Zentralrat der Konfessionsfreien (R002762)
am
25.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/904 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung zur Selbsttötung -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/2332 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/2293 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben und zur Änderung weiterer Gesetze
- Menschenrechte [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]
- Religion/Weltanschauung [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]
- säkulare Kultur- und Rechtspolitik