Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240263 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Achtung der UN-Kinderrechtskonvention bei Umsetzung der GEAS der EU

Bei der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ist auf die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention zu achten. Konkret bedeutet dies beispielsweise die besondere Berücksichtigung der Interessen und des Wohls einen Kindes in Aufnahme-, Asyl- sowie Ausweisungsverfarhren. Darüber hinaus soll von Beginn an eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie der Zugang zu Bildung und Gesundheitsleistungen ermöglicht werden.

Bereitgestellt von:
Deutsches Komitee für UNICEF e.V. (R002755) am 26.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 10.04.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (5)

Nach oben blättern