Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240221 (PDF - 2 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Geplante POP-Nominierung der DG Umwelt der Europäischen Kommissionen

DG Umwelt der Europäischen Kommission beabsichtigt erneut, D4, D5 und D6 bei der Stockholm-Konvention als POP-Stoffe zu nominieren. Hierfür gibt es keine ausreichende Basis, so dass sich Evonik dafür einsetzt, dass die Mitgliedsstaaten sich bei der DG Umwelt dafür einsetzen, dass diese von einer Nominierung Abstand nimmt.

Bereitgestellt von:
Evonik Industries AG (R002081) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

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