Regelungsvorhaben

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Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

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Geplante POP-Nominierung der DG Umwelt der Europäischen Kommissionen

Angegeben von:
Evonik Industries AG (R002081) am 28.06.2024

Beschreibung:
DG Umwelt der Europäischen Kommission beabsichtigt erneut, D4, D5 und D6 bei der Stockholm-Konvention als POP-Stoffe zu nominieren. Hierfür gibt es keine ausreichende Basis, so dass sich Evonik dafür einsetzt, dass die Mitgliedsstaaten sich bei der DG Umwelt dafür einsetzen, dass diese von einer Nominierung Abstand nimmt.

Betroffene Interessenbereiche (3)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406240221 (PDF - 2 Seiten)

    Adressatenkreis:

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