Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240184 (PDF - 4 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verhältnismäßigkeit bei Prüfung von Anforderungen der DORA-VO in den Abschlussprüferpflichten verankern

Im Kontext der bevorstehenden Anwendung der DORA-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor sieht der Entwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgeetzes vor, dass durch eine Ergänzung des § 35 Abs. 1 VAG um eine neue Ziffer 10 die Überprüfung der Einhaltung der DORA-Verordnung in den Aufgabenkatalog des Abschlussprüfers aufgenommen wird. Die aba kritisiert den fehlenden Sachbezug, da viele DORA-Anforderungen nicht unmittelbar abschlussrelevant sind und schlägt für den geplanten § 35 Abs. 1 Nr. 10 folgende Ergänzung vor: „Bei der Prüfung hat der Prüfer den einschlägigen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 296 VAG angemessen Rechnung zu tragen.“

Bereitgestellt von:
aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (R001407) am 25.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/10280 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes über die Digitalisierung des Finanzmarktes (Finanzmarktdigitalisierungsgesetz - FinmadiG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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