Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240038
(PDF - 5 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Wahrung d. Interessen kleiner & mittelst. Tankstellenbetreiber im geplanten GEIG
Tankstellenunternehmen, die mindestens 200 Tankstellen in Deutschland betreiben, müssen sicherstellen, dass ab dem 1. Januar 2028 grundsätzlich an jeder Tankstelle mindestens ein öffentlich zugänglicher Schnellladepunkt (mindestens 150 kW) betrieben wird. Hier soll eine realisierbare und praktische Umsetzung in Bezug auf Härtefallklausel, Flexibilitätsmechanismus sowie auf den juristische Verpflichteten erreicht werden. Die geplanten Änderungen sollten auf die bestehenden Geschäftsmodelle anwendbar sein.
Bereitgestellt von:
bft Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger Deutscher Mineralölhändler e.V. (R001004)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 23.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Versendet am 04.07.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12774 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDV): Gesetz zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (Vorgang)
- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]
- Fossile Energien [alle SG hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle SG hierzu]
- Klimaschutz [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]