Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240009 (PDF - 3 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Verschiedene Änderungen im Wind-auf-See-Gesetz

Anpassungen des WindSeeG zur Stärkung der Realisierbarkeit von Projekten: - Bindung der Frist zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen an den Fertigstellungstermin der Netzanbindung und nicht an den Zeitpunkt des Zuschlages - Frist zur Herstellung technischer Betriebsbereitschaft auf mind. 12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5.) - Verpflichtende Zuschlagsentzug durch die BNetzA soll in „Kann“ Option umgewandelt werden. - Faire Risikoverteilung auf Betreiber und ÜNB herstellen - Bei Verzögerungen des Netzanschlusses von mehr als einem Jahr sollte sich die Zahlung der 10% der zweiten Gebotskomponente um die Zeitspanne der Verzögerung verschieben. - Im Fall von wesentlichen Verspätungen von Netzanbindungen risikominimierende Maßnahmen für Windparkentwickler

Bereitgestellt von:
BP Europa SE (R001753) am 28.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 06.06.2024 an:

    • Bundesregierung

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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