Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406240009
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verschiedene Änderungen im Wind-auf-See-Gesetz
Anpassungen des WindSeeG zur Stärkung der Realisierbarkeit von Projekten: - Bindung der Frist zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen an den Fertigstellungstermin der Netzanbindung und nicht an den Zeitpunkt des Zuschlages - Frist zur Herstellung technischer Betriebsbereitschaft auf mind. 12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5.) - Verpflichtende Zuschlagsentzug durch die BNetzA soll in „Kann“ Option umgewandelt werden. - Faire Risikoverteilung auf Betreiber und ÜNB herstellen - Bei Verzögerungen des Netzanschlusses von mehr als einem Jahr sollte sich die Zahlung der 10% der zweiten Gebotskomponente um die Zeitspanne der Verzögerung verschieben. - Im Fall von wesentlichen Verspätungen von Netzanbindungen risikominimierende Maßnahmen für Windparkentwickler
Bereitgestellt von:
BP Europa SE (R001753)
am
28.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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- Erneuerbare Energien [alle SG hierzu]