Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Verschiedene Änderungen im Wind-auf-See-Gesetz

Angegeben von:
BP Europa SE (R001753) am 28.06.2024

Beschreibung:
Anpassungen des WindSeeG zur Stärkung der Realisierbarkeit von Projekten: - Bindung der Frist zur Einreichung der Genehmigungsunterlagen an den Fertigstellungstermin der Netzanbindung und nicht an den Zeitpunkt des Zuschlages - Frist zur Herstellung technischer Betriebsbereitschaft auf mind. 12 Monate anheben (vgl WindSeeG, §81, Absatz 2, Nr. 5.) - Verpflichtende Zuschlagsentzug durch die BNetzA soll in „Kann“ Option umgewandelt werden. - Faire Risikoverteilung auf Betreiber und ÜNB herstellen - Bei Verzögerungen des Netzanschlusses von mehr als einem Jahr sollte sich die Zahlung der 10% der zweiten Gebotskomponente um die Zeitspanne der Verzögerung verschieben. - Im Fall von wesentlichen Verspätungen von Netzanbindungen risikominimierende Maßnahmen für Windparkentwickler

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406240009 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

    • Versendet am 06.06.2024 an:

      • Bundesregierung

        • Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]

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