Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406210182 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Externe Qualitätskontrollen ambulanter medizinischer Leistungsanbieter

Ambulante medizinische Leistungsanbieter müssen auf ihre Qualität und Erreichbarkeit extern geprüft werden. Eine Systemumstellung auf Grundlage verbindlicher Qualitätsmerkmale im ambulanten Bereich ist daher unabdingbar. Diese müssen über die von den Kassenärztlichen Vereinigungen selbst aufgestellten Regeln hinausgehen. Der Bundesgesundheitsminister hat den Medizinischen Dienst zu beauftragen, neben Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auch Praxen auf Qualität und Präsenz zu kontrollieren. Hier fehlt aber eine gesetzliche Grundlage. Erst dann können Versorgungsberichte und Patientenerfahrungen offengelegt werden. Ähnlich dem Klinikatlas braucht es einen Praxisatlas. Flankierend dazu muss ein verlässliches Bewertungsportal die Zufriedenheit der Patienten erfassen.

Bereitgestellt von:
Deutsche Stiftung Patientenschutz (R004127) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 30.04.2024 an:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (2)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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