Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406200154
(PDF - 8 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Modifizierung der Schuldenbremse
Implementierung der "Goldenen Regel", die öffentliche Nettoinvestitionen von der Schuldenbremse ausnimmt: - Änderung: Anpassen des § 1 des Bundeshaushaltsgesetzes, um eine Klausel aufzunehmen, die Investitionen in Infrastruktur, Bildung und nachhaltige Technologien explizit von der Schuldenbremse ausnimmt. - Erweiterung der finanziellen Spielräume der Kommunen durch Anpassung der Schuldenregelungen. - Grundgesetzänderung zur Einführung der "Goldenen Regel" auf Bundes- und Länderebene. - Anpassung des Artikels 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, der die Schuldenbremse regelt, um eine Ausnahme für öffentliche Nettoinvestitionen aufzunehmen.
Bereitgestellt von:
Wirtschaftsforum der SPD e.V. (R000328)
am
20.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.04.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
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- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]