Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406200070
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines Modells Erweitertes Begleitetes Fahren ab 17
Um einen Fahrausbildungszugang für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B bereits mit 16 Jahren zu ermöglichen, fordert der DVR vom Verordnungsgeber den § 21 Absatz 4 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) durch folgenden zweiten Satz zu ergänzen: „Die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre“ nach § 48a FeV kann frühestens zwölf Monate vor Erreichen des nach § 10 FeV vorgeschriebenen Mindestalters bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragt werden.“ § 16 Absatz 3 zweiter Satz soll wie folgt geändert werden: „Sie darf frühestens drei Monate, im Falle des „Begleiteten Fahrens ab 17“ sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.“
Bereitgestellt von:
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR) e.V. (R001997)
am
24.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG dorthin]
-
-
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]