Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406190202
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Sozialgesetzbuch (SGB IX), Streichung von: § 223 SGB IX Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe
Durch diese Regelung wird Inklusion verhindert, die laut UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 27, nur auf dem ersten Arbeitsmarkt stattfinden kann. Als Gruppenleiter in einer WfbM, der nach 29 Jahren aus dem System der ,,modernen Sklaverei“ ausgestiegen ist, fordere ich die komplette Streichung einer Anrechenbarkeit von Aufträgen, welche an WfbM vergeben werden. Werkstätten sind Auslaufmodelle und nicht mehr zeitgemäß! Ich bitte Sie, den § 223 SGB IX (Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe) ersatzlos aus dem Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu streichen.
Bereitgestellt von:
Andreas Arnemann (Inklusionskünstler) (R006408)
am
19.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Versendet am 09.10.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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- Arbeitsmarkt [alle SG hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle SG hierzu]
- Aufklärung über Inklusion, Ableismus, Barrierefreiheit, UN-BRK, Menschenrechte - Stimme der Betroffenen