Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406190180
(PDF - 16 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Einführung eines europäischen Recht auf Reparatur (EU-Richtlinie)
Das neu eingeführte Recht auf Reparatur sollte aus Sicht des vzbv folgende Inhalte regeln: Anforderungen an Reparaturinformation, die Möglichkeit defekte Geräte auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist beim Hersteller reparieren zu lassen, die Wahlmöglichkeit zwischen Reparatur und Neugerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, der Aufbau einer europaweiten Reparaturplattform, Verbot von reparaturschädlichen Praktiken. Der vzbv fordert, dass die Hersteller an den Kosten der Reparatur beteiligt werden. Die Verpflichtung zur Reparatur darf nicht auf wenige Produkte beschränkt sein.
Bereitgestellt von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]