Regelungsvorhaben
Einführung eines europäischen Recht auf Reparatur (EU-Richtlinie)
Angegeben von:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (R001211)
am
27.06.2024
Beschreibung:
Das neu eingeführte Recht auf Reparatur sollte aus Sicht des vzbv folgende Inhalte regeln: Anforderungen an Reparaturinformation, die Möglichkeit defekte Geräte auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist beim Hersteller reparieren zu lassen, die Wahlmöglichkeit zwischen Reparatur und Neugerät innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, der Aufbau einer europaweiten Reparaturplattform, Verbot von reparaturschädlichen Praktiken. Der vzbv fordert, dass die Hersteller an den Kosten der Reparatur beteiligt werden. Die Verpflichtung zur Reparatur darf nicht auf wenige Produkte beschränkt sein.
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
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SG2406190180 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 25.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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