Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406190075
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung Versorgungsqualität der Geburtshilfe in der Krankenhausreform (KHVVG)
In der klinischen Geburtshilfe existieren erhebliche Qualitätsdefizite. Im KHVVG sind folgende Maßnahmen daher notwendiges Minimum: -Stärkung der physiologischen Geburt durch Hebammengeleitete Geburtshilfe im Gesetz z.B. Aufnahme der geprüften, interdisziplinären Hebammenkreißsäle in die Regelversorgung -Einführung verbindliche Personalbemessung zur Sicherstellung der 1:1-Betreuung unter der Geburt. -Verbindliche Beteiligung Hebammen bei Weiterentwicklung der Leistungsgruppe Geburt, Stimmrecht im entsprechenden Ausschuss analog der Pflege. Perspektivisch in der klinischen Geburtshilfe die bestehenden Qualitätskriterien grundlegend überarbeiten und finanzielle Fehlanreize beseitigen. Einführung mind. einer weiteren Leistungsgruppe “Hebammengeleitete Geburt” mittelfristig notwendig.
Bereitgestellt von:
Deutscher Hebammenverband (R000395)
am
20.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG hierzu]
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle SG hierzu]
- Gesundheitsförderung [alle SG hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle SG hierzu]