Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406190074
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Europäische Festlegung des Endpunkts für Lanolin gem. Verordnung (EC) Nr. 1069/2009 und Verordnung (EU) Nr. 142/2011
Lanolin ist ein weiterverarbeitetes Erzeugnis aus Wolle, die ihrerseits ein Folgeprodukt tierischen Ursprungs der Kategorie 3 des Artikel 10 Buchst. h der Verordnung (EU) 1169/2009 ist und für die in Artikel 3 der Verordnung (EU) 142/2011 ein Endpunkt in der Produktionskette festgelegt wurde. Ein Endpunkt für Lanolin aus Wollwachs besteht derzeit nicht. Die importierende Wirtschaft sieht jedoch ein erhebliches praktisches Bedürfnis, dieses Erzeugnis den in Artikel 3 der Verordnung (EU) 142/2011 genannten Produkten gleichzustellen, sodass das Inverkehrbringen nach der Einfuhr gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 keinen weiteren Beschränkungen mehr unterliegt.
Bereitgestellt von:
Vereinigung der am Drogen- und Chemikalien-Gross und Aussenhandel beteiligten Firmen e.V. (R002395)
am
27.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
- EU-Binnenmarkt [alle SG hierzu]