Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406190030 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Augenärztliche Versorgung von Kindern in Deutschland

Ein großer Teil der Augenmuskeloperationen bei Kindern wurde bisher unter stationären Bedingungen erbracht. Eine Übergangsregelung, die Verlängerung sog. Kontextfaktoren, ist begrenzt auf beidseitige Eingriffe und läuft nur bis zum Ende des Jahres 2024. Bei einem Wegfall dieser Kontextfaktoren ist die stationäre Versorgung nicht mehr vorgesehen. Eine ambulante Erbringung dieser Leistung ist jedoch zum einen nicht immer medizinisch sinnvoll oder möglich, zum anderen sind die Kliniken weder in der Lage noch willens, diese Leistung zu einer Vergütung gemäß EBM zu erbringen, da diese bei Weitem nicht kostendeckend ist. Zudem besteht weiterhin eine kritische Versorgungslage bei Medikamenten für Kinder, insbes. Cyclopentolat.

Bereitgestellt von:
Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) (R002512) am 27.06.2024

Adressatenkreis:

  • Versendet am 18.03.2024 an:

Betroffene Interessenbereiche (1)

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