Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406190025
(PDF - 2 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur anlasslosen Prüfung der Sammelanderkonten § 73 a
Der DAV spricht sich für die anlasslose Prüfung von Sammelanderkonten durch die Kammern in § 73a BRAO-E aus. Das GwG gewährt den RAKs bereits die grundsätzliche Aufsicht über Rechtsanwälte, die Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Hierzu gehört auch die anlasslose Prüfung, die das GwG für die jeweilige Aufsicht vorsieht. Eine Änderung im GwG wäre systemfremd, da durch eine Änderung von § 2 Abs.1 Ziffer 10 GwG alle Rechtsanwälte Verpflichtete würden. Sammelanderkonten als Kataloggeschäft in § 2 Abs. 1 aufzunehmen wäre ein Systembruch im GwG. Durch die EU-Verordnung wird das GwG in den nächsten 3 Jahren abgelöst und es muss dann nach einer neuen nationalen Regelung gesucht werden, die dem Ansatz einer EU-Vereinheitlichung diametral entgegensteht.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 31.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8674 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe Zuständiges Ministerium: BMJ (20. WP) [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle SG hierzu]