Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406190013
(PDF - 12 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
RefE Änderung TA Lärm klares Bekenntnis zur Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm nötig
Klares Bekenntnis zur Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm erreichen. Die „Grundausrichtung“ der TA Lärm an den modernen Städtebau anpassen. Eine Regelung ergänzen, die die Baurechtsbehörde dazu ermächtigt, bei Anwendung der Sonderregelung die erhöhten – von dem Wohnungsbauvorhaben zu duldenden – Immissionsrichtwerte in der Baugenehmigung der heranrückenden Wohnbebauung durch Nebenbestimmung festzulegen.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
19.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.06.2024 an:
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Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]