Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406180138 (PDF - 11 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Vorschlag zur Streichung Ghanas von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten

Der DAV appelliert an die Bundesregierung, Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu streichen. Die menschenrechtliche Lage in Ghana verschlechtert sich derart, dass die verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten im Falle von Ghana jedenfalls derzeit nicht (mehr) erfüllt sind. Der DAV schlägt vor, dass die Bundesregierung angesichts der zu erwartenden Dauer des zur Streichung von Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens unverzüglich Gebrauch von der Möglichkeit macht, gem. § 29a Abs. 2a AsylG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Ghana für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt.

Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952) am 19.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

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