Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406180120
(PDF - 12 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Keine Verschärfung der europäischen Mehrwertsteuersystemrichtlinie in Bezug auf Elektronische B2B-Rechnungen
Im Rahmen der anstehenden Verständigung auf eine Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie sollte gewährleistet werden, dass auch weiterhin zusätzliche strukturierte elektronische Rechnungsformate (v.a. EDIFACT VDA 4938 Global Invoice), die in der Praxis etabliert sind und sich bewährt haben, in der EU anerkannt werden und dauerhaft Verwendung finden können. Die Verschärfung der Anforderungen an eine eRechnung im europäischen Recht auch gegenüber dem europäischen Richtlinienvorschlag (COM (2022) 701 final (MwStSystRL-E) vom 8. Dezember 2022) ist aus Sicht des VDA nicht nachvollziehbar.
Bereitgestellt von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
25.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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- EU-Gesetzgebung [alle SG hierzu]
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle SG hierzu]