Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406180020
(PDF - 4 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Beschränkung des Mobilitätsdatengesetzes auf über Mobilithek bereitzustellende Daten
Mit dem Gesetz sollen verschiedene Datenbereitstellungspflichten zusammengeführt und neu geordnet werden. Das Gesetz sollte dabei auf Mobilitätsdaten beschränkt werden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen über den Nationalen Zugangspunkt (Mobilithek) bereitgestellt werden. Zudem sollten Linienbedarfsverkehre und gebündelte bedarfsverkehre von der Pflicht zur Bereitstellung dynamischer Auslastungsdaten freigestellt werden, da diese für die Zwecke des Gesetzes nicht benötigt werden.
Bereitgestellt von:
Verband der Automobilindustrie e.V. (R001243)
am
25.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 496/24 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) [alle SG hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMDV): Entwurf eines Gesetzes zur Bereitstellung und Nutzung von Mobilitätsdaten und zur Änderung des Personenbeförderungsgesetzes (Vorgang)
- Digitalisierung [alle SG hierzu]
- Straßenverkehr [alle SG hierzu]
- Verkehrspolitik [alle SG hierzu]