Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406140016 (PDF - 7 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Änderung von Fristen und Sanktionen im Data Governance Act

Die EU-Kommission hat am 23.05.2024 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da keine zuständige Behörde für die Durchführung des Data Governance Acts (DGA) benannt wurde, obwohl dieser seit dem 24.09.2023 anwendbar ist. Wir fordern Bund und Länder auf, dieses Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Verzögerung abzuschließen. Die Benennung der BNetzA als zuständige Aufsichtsbehörde für Datenvermittlungsdienste und datenaltruistische Organisationen begrüßen wir. Ebenso, dass wenig bis kein „Gold-Plating“ durch das Durchführungsgesetz stattfindet. Verbesserungspotenzial sehen wir vor allem bei verfahrens- und sanktionsrechtlichen Aspekten: Die vorgesehenen Maximalfristen sind unangemessen und der Bußgeldrahmen für fahrlässige Verstöße erscheint unverhältnismäßig.

Bereitgestellt von:
Bitkom e.V. (R000672) am 21.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (12)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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