Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406140011 (PDF - 10 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Anpassung von Aufsicht, Sanktionen und Streitbeilegung in der Umsetzung des Data Act

Der deutsche Gesetzgeber ist durch den Data Act verpflichtet, bis zum grundsätzlichen Anwendungsbeginn der Verordnung insb. entsprechende Aufsichtsstrukturen zur Rechtsdurchsetzung zu schaffen. Hierfür wird ein Durchführungsgesetz benötigt. Dies ist wichtig, denn die Benennung der Aufsichtsbehörde(n) für den Data Act (DA) ist Grundlage für seine erfolgreiche Umsetzung und die Beantwortung zahlreicher Fragen vor und nach seinem grundsätzlichen Anwendungsbeginn. Darüber hinaus können auch ein verhältnismäßiges Sanktionsregime und ein funktionierender Streitbeilegungsmechanismus entscheidend zum Wachstum der europäischen Datenwirtschaft im Rahmen des Data Acts beitragen. Wegen der Relevanz von Datenschutzbehörden in diesem Kontext könnte dies bestimmte Auswirkungen auf das BDSG haben.

Bereitgestellt von:
Bitkom e.V. (R000672) am 21.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (11)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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