Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406130087 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Erhalt des Direktvertriebs für den Abschluss von Glasfaseranschlussverträgen

Wir setzen uns dafür ein, dass die Möglichkeit eines Direktvertriebs für Glasfaseranschlussverträge erhalten bleibt. Voraussetzung für eigenwirtschaftlich finanzierte Ausbauprojekte ist, dass sich im Vorfeld eines geplanten Ausbaus ein Mindestanteil der Haushalte für einen Glasfaseranschluss entscheiden. Diese sog. Vorvermarktungsquote wird ganz wesentlich über eine Vermarktung vor Ort im direkten Gespräch mit den EigentümerInnen erreicht. Ohne diese Art der Vermarktung wäre das Erreichen der Vorvermarktungsquote in vielen Fällen unmöglich. Dies würde dazu führen, dass der dringend notwendige und politisch gewünschte flächendeckende Glasfaserausbau nicht realisiert werden kann. Ein Einwilligungs-Vorbehalt wäre ein De-facto-Verbot dieses Vertriebswegs.

Bereitgestellt von:
Bitkom e.V. (R000672) am 21.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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