Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406130071 (PDF - 5 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung der Arbeitszeitregelungen im Sinne von New Work

Im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie sollte das deutsche Arbeitszeitgesetz eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit vorsehen. Abweichungen von der elfstündigen Ruhezeit sollten aufgrund von Tarifverträgen, Betriebs- oder Personalvereinbarungen oder auf Wunsch des Arbeitnehmenden möglich sein. Es sollte klargestellt werden, dass kurzzeitiges Arbeiten die Ruhezeit nicht unterbricht. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit in vielen Unternehmen gelebt wird, muss möglich bleiben.

Bereitgestellt von:
Bitkom e.V. (R000672) am 21.06.2024

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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