Stellungnahme/Gutachten

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Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406130048 (PDF - 6 Seiten)

Zu Regelungsvorhaben:
Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen

Bei zugelassenen Orphan Drugs wird im AMNOG der Zusatznutzen als belegt anerkannt, solange eine gewisse Umsatzschwelle nicht erreicht wurde. Im Zuge des GKV-FinStG wurde diese Umsatzschwelle für Orphan Drugs nochmals abgesenkt. Ipsen setzt sich für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.

Bereitgestellt von:
Ipsen Pharma GmbH (R005693) am 14.06.2024

Adressatenkreis:

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle SG hierzu]
    Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle SG hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle SG hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

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