Regelungsvorhaben

Hinweis

Dies ist eine historische Version des Regelungsvorhabens. Das Regelungsvorhaben wurde inzwischen aktualisiert.

Zum aktuellen Regelungsvorhaben

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Zum aktuellen Regelungsvorhaben

Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen

Angegeben von:
Ipsen Pharma GmbH (R005693) am 14.06.2024

Beschreibung:
Bei zugelassenen Orphan Drugs wird im AMNOG der Zusatznutzen als belegt anerkannt, solange eine gewisse Umsatzschwelle nicht erreicht wurde. Im Zuge des GKV-FinStG wurde diese Umsatzschwelle für Orphan Drugs nochmals abgesenkt. Ipsen setzt sich für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (3)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (2)

  1. SG2406130048 (PDF - 6 Seiten)

    Adressatenkreis:

  2. SG2406130050 (PDF - 9 Seiten)

    Adressatenkreis:

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