Regelungsvorhaben
Versorgung mit Orphan Drugs sicherstellen
Angegeben von:
Ipsen Pharma GmbH (R005693)
am
14.06.2024
Beschreibung:
Bei zugelassenen Orphan Drugs wird im AMNOG der Zusatznutzen als belegt anerkannt, solange eine gewisse Umsatzschwelle nicht erreicht wurde. Im Zuge des GKV-FinStG wurde diese Umsatzschwelle für Orphan Drugs nochmals abgesenkt. Ipsen setzt sich für eine generelle Streichung der Umsatzschwelle, zumindest für eine Revision ihrer Absenkung bei gleichzeitig sachgerechter Berechnung auf Basis des Apothekeneinkaufspreises ein, da diese die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen gefährdet.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11561 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu]
- Arzneimittel [alle RV hierzu]
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 20.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-