Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406120016
(PDF - 1 Seite)
Zu Regelungsvorhaben:
Die symptomatische Behandlung erkrankter Tiere ist wegen Tierschutz geboten - Verordnung über best. Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit
Klarstellung, dass lediglich eine ursächliche Behandlung der Blauzungenkrankheit nicht möglich ist, die symptomatische Behandlung erkrankter Tiere jedoch möglich und schon allein aus Gründen des Tierschutzes geboten ist
Bereitgestellt von:
Bundestierärztekammer e.V. - Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern (R002781)
am
12.06.2024
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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- Arzneimittel [alle SG hierzu]
- Tierschutz [alle SG hierzu]