Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2406110081
(PDF - 3 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
Der VAMV begrüßt, dass durch die Neuregelung die Möglichkeiten der Namensgebung erweitert und Namensänderungen erleichtert werden, die eindeutig im Interesse des Kindes sind. Da die Lebensläufe von Familien immer individueller und vielfältiger werden, ist es ein guter Schritt, dass auch das Namensrecht sich dieser Vielfalt durch mehr Flexibilität anpasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder, die in diesen vielfältigen Lebensmodellen aufwachsen.
Bereitgestellt von:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (R002795)
am
18.06.2024
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
-
-
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9041 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG hierzu]
- Rechtspolitik [alle SG hierzu]