Regelungsvorhaben

Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts

Angegeben von:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (R002795) am 18.06.2024

Beschreibung:
Der VAMV begrüßt, dass durch die Neuregelung die Möglichkeiten der Namensgebung erweitert und Namensänderungen erleichtert werden, die eindeutig im Interesse des Kindes sind. Da die Lebensläufe von Familien immer individueller und vielfältiger werden, ist es ein guter Schritt, dass auch das Namensrecht sich dieser Vielfalt durch mehr Flexibilität anpasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder, die in diesen vielfältigen Lebensmodellen aufwachsen.

Zu Regelungsentwurf

  1. Bundestags-Drucksachennummer:
    BT-Drs. 20/9041 (Vorgang) [alle RV hierzu]
    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu]

Betroffene Interessenbereiche (1)

Betroffene Bundesgesetze (1)

Zu diesem RV abgegebene grundlegende Stellungnahmen/Gutachten (1)

  1. SG2406110081 (PDF - 3 Seiten)

    Adressatenkreis:

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